Anti-Doping
(München, aktualisiert Mai 2009). Angesichts der immer häufiger auftretenden Fälle von Doping und Medikamentenmissbrauch im internationalen Leistungssport (s. Presseberichte) werden inzwischen immer häufiger Dopingkontrollen durchgeführt - nicht nur bei den Wettbewerben und Meisterschaften, sondern auch durch unangemeldete Trainingskontrollen.

Damit die Doping-Kontrolleure wissen, wo sie eine/n Sportler/in antreffen, besteht eine Meldepflicht für die Sportler. Diese Meldepflicht (Abgabe der "Whereabouts") ist unbedingt einzuhalten, da bereits eine fehlende Meldung als verfehlter Test (Strike) gewertet und entsprechend bestraft wird ( Sanktionen).

Neben der Meldepflicht und dem korrekten Verhalten bei Dopingkontrollen ergeben sich natürlich auch folgende Fragen:

Wie kann ich im Krankheits- oder Verletzungsfall ausschließen, dass ich gegen die Doping-Regeln verstoße?

Was kann ich tun, wenn ich aus therapeutischen Gründen auf ein Medikament angewiesen bin, das auf der Liste der verbotenen Medikamente steht?

Gibt es sonstige Fallstricke, die ich kennen sollte?

Zu all diesen Fragen haben die Verbandsärzte die nachfolgenden Informationen, FAQ und weiterführende Links zusammengestellt und stehen gerne, falls nötig, mit Rat zur Verfügung.

 

Dopingkontrollen

Wettbewerbskontrollen (Competition Testing)
bei nationalen und internationalen Wettbewerben und Meisterschaften

Eine Woche vor dem Wettkampf, spätestens jedoch zu Beginn des Wettkampfes ist dem mitreisenden Mannschaftsarzt, andernfalls dem Teamleader ein ausgefülltes und aktuelles Formular Skater Health Care Form“ (Download ISU-Formulare) auszuhändigen.
Es genügt nicht, dieses bei der Akkreditierung auszufüllen, da dieses Exemplar beim Veranstalter verbleibt.

Dopingkontrollen werden bei nationalen und internationalen Veranstaltungen von den einzelnen Eislauf-Fachverbänden bzw. der ISU in Zusammenarbeit mit den Veranstaltern durchgeführt. Die Auswahl der Sportler/Innen stellt in nahezu allen Fällen einen Kompromiss zwischen den Erfordernissen einer weit gestreuten und möglichst viele (besser alle) Personen umfassenden Kontrolle, der zur Verfügung stehenden Laborkapazität, dem möglichen Aufwand und den finanziellen Mitteln dar. Die Auswahl erfolgt in den einzelnen Verbänden durch unterschiedliche Gremien bzw. Personen. Bei ISU-Meisterschaften wird die Auswahl durch den anwesenden Medical Advisor der ISU getroffen.

Die Ausgewählten haben sich - abhängig von den Vorschriften des Verbandes - innerhalb von 30 Minuten nach Wettbewerbsende in der Kontrollstation zu melden. Zum Nachweis ihrer Identität haben sie die ID-Card (Akkreditierungs-Karte), den Reisepass oder Personalausweis vorzulegen. Zur Kontrolle kann der Sportler eine Begleitperson - Mannschaftsoffiziellen, Trainer, Arzt u. ä - mitbringen. Auch sind eventuell vorhandene ATZE- oder TUE-Genehmigungen sowie weitere ärztliche Atteste mitzuführen.

Um Manipulationen zu vermeiden, werden die Ausgewählten vom Wettkampfende bis zum Eintreffen in der Kontrollstation von einem Beauftragten der Dopingkommission (dem Doping-Marshall) begleitet und überwacht.

Trainingskontrollen (Out-of-Competition Testing)

Die Durchführung von Trainingskontrollen oder alle anderen Dopingkontrollen in Deutschland, die nicht innerhalb eines Wettkampfes stattfinden, werden in der Regel von der NADA, der Nationalen Anti-Doping Agentur, veranlasst und durch die Fa. PWC durchgeführt. Trainingskontrollen bedeuten, dass alle Athleten zu jeder Zeit und an jedem Ort getestet werden können. Die Organisation der Dopingkontrollen außerhalb des Wettkampfes in Deutschland wird von der NADA in enger Zusammenarbeit mit einer sportunabhängigen externen Institution wahrgenommen. Die NADA wählt hierbei die zu kontrollierenden Athleten aus; die Benachrichtigung der Athleten, die Probennahme und der Probenversand erfolgen durch den Auftragnehmer (FA. PWC).

 

Testpool (Out-of-Competition testing)

a) Der Nationale Testpool (NTP) der NADA

Dazu gehören: A-Kader-Athleten, A-Nationalmannschaften,
                    Athleten des internationalen Testpools und
                    die Mitglieder des Top-Teams für die jeweiligen Olympischen Spiele

b) Der Allgemeine Testpool (ATP) der NADA

Dazu gehören: Allgemeiner Testpool I: generell der B-Kader
                                               II: C- und D/C- Kader

c) Der Internationale Testpool der ISU

Dazu gehören: ISU Registered Testing Pool Figure Skating 2008-2009

 

Kontrollhäufigkeit

Die NADA organisiert seit 1992 jährlich etwa 4000 sogenannte Out-of-Competition-Tests (Trainingskontrollen). Zusätzliche Kontrollen sind bei Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel möglich.

Die NADA legt bis zum Beginn eines jeden Jahres die Anzahl der auf jeden Verband entfallenden Kontrollen fest. Dabei werden in erster Linie Kadergröße der Verbände und Kaderzugehörigkeit der Sportler/innen berücksichtigt. Zudem wird auch der unterschiedlichen Gefährdung der Sportarten Rechnung getragen. In Abhängigkeit vom Wettkampfkalender werden die trainingsintensiven und dopinggefährdeten Phasen schwerpunktmäßig berücksichtigt.

 

Kontrollrahmen

Die NADA beschränkt ihre Aktivitäten auf Dopingkontrollen außerhalb des Wettkampfes (Out-of-Competition). Kontrolliert werden die Sportler/innen des internationalen ( ISU-Testpool), des nationalen ( NTP) und des allgemeinen (ATP) Testpools.

Die Kontrollen bei Wettkämpfen werden vom jeweiligen Fachverband in Zusammenarbeit mit dem Veranstalter organisiert. Der Kreis der zu kontrollierenden Aktiven umfasst grundsätzlich alle potentiellen Teilnehmer an nationalen und internationalen Meisterschaften. Dazu zählen neben den angehörigen A-,B-,C-, DC-Kader auch ehemalige Kaderangehörige mit Reaktivierungschance, die Mitglieder der ST-Kader und mögliche Teilnehmer an Meisterschaften ohne Kaderzugehörigkeit.

 

Auswahlverfahren

Grundsätzlich ist zwischen der Zufallsauswahl und der gezielten Auswahl zu unterscheiden.

Bei der Zufallsauswahl wird in enger zeitlicher Folge die von der NADA festgelegte Anzahl von Sportlerinnen und Sportlern durch den Computer nach dem Zufallsprinzip ausgelost. Einziges Steuerkriterium ist dabei die Kaderzugehörigkeit, so dass die Spitzenathleten (A-, B-Kader) der einzelnen Sportarten überproportional berücksichtigt werden können. Für die Zufallsauswahl spricht, dass jeder Aktive die gleiche Chance (das gleiche Risiko) hat, ausgewählt zu werden. Eine willkürliche Einflussnahme der Auswählenden ist dabei ausgeschlossen.

Zusätzliche Kontrollmöglichkeiten ergeben sich durch gezielte Auswahl, z. B. bei zentralen Trainingsmaßnahmen, bei denen alle anwesenden Athleten und Athletinnen unabhängig von der Kaderzugehörigkeit kontrolliert werden können. Weitere Kriterien für die gezielte Auswahl sind individuelle Anhaltspunkte, z. B. signifikante Werte bei der Ermittlung des Steroid-Profils oder ein Testosteron/Epitestosteronquotient von über 4, die für sich allein unter Umständen nicht für Sanktionen ausreichen, aber Anlass zu gezielten Nachkontrollen sein können.

 

Angekündigte und nicht angekündigte Kontrollen

Die Dopingkontrolle kann mit oder ohne Voranmeldung erfolgen. Angemeldete Kontrollen bedingen eine Zeitdifferenz zwischen der Terminvereinbarung und der Durchführung der Kontrolle.

Die Kontrolle sollte möglichst unangekündigt stattfinden, spätestens aber sechs Stunden nach der Ankündigung erfolgen. Keinesfalls sollte die Kontrolle am Vortag angekündigt werden. Am effektivsten ist die Kontrolle dann, wenn sie ohne Vorankündigung erfolgt.
Daraus folgt die Notwendigkeit absoluter Vertraulichkeit in der Zeit zwischen Auswahl des Aktiven zur Kontrolle und Terminvereinbarung (bei angemeldeten Kontrollen) bzw. zwischen Auswahl und Kontrolle (bei unangemeldeten Kontrollen). Unangemeldete Kontrollen bieten sich auch bei zentralen Trainingsmaßnahmen der Verbände im In- und Ausland an. Hierbei können alle anwesenden Aktiven weitgehend ohne Vorankündigung kontrolliert werden.

Die Verbände und die Sportler/innen sind aufgefordert, sich aktiv in die Doping-Bekämpfung einzubinden, indem sie durch entsprechende Informationen über Trainingszeiten und -orte in ihrem eigenen Interesse Kontrollen ohne jede Vorankündigung ermöglichen.

 

Durchführung der Dopingkontrolle

Bei zentralen Trainingsmaßnahmen der Verbände können Kontrollen abends bis 24.00 Uhr und morgens ab 06.00 Uhr durchgeführt werden.
Dopingkontrollen, die in der Trainingsstätte oder der Wohnung durchgeführt werden, sollten abends bis 23.00 Uhr beendet sein und morgens nicht vor 07.00 Uhr beginnen.
 
Die Kontrolle muss an einem Ort stattfinden, an dem die notwendige Diskretion und die Korrektheit der Abnahme gewährleistet ist.

 

Kontrollpersonal

Für 4.000 flächendeckende Kontrollen ( Out-of-Competition) p. a. ist ein Dienstleistungsunternehmen mit zur Zeit etwa 40 Kontrolleuren an verschiedenen Standorten tätig.
Zur Wahrung der Rechte der Probanden gehört die Verpflichtung zur Vertraulichkeit.
Bei Kontrollen im außereuropäischen Ausland soll auf Kontrollpersonal der dortigen Organisationen zurückgegriffen werden. Dieser Teil des Systems befindet sich im Aufbau. Es setzt ähnliche Kontrollsysteme, vergleichbare Kontrollzuverlässigkeit und wechselseitige Inanspruchnahme voraus.

 

Kontrolllabors

Die Analyse der genommenen Proben werden im Institut für Biochemie der Deutschen Sporthochschule Köln und im Institut für Dopinganalytik und Sportbiochemie Dresden vorgenommen. Die NADA erhält im Anschluss an die Analyse der Proben einen Analysebericht, welcher das Ergebnis der Dopingkontrolle enthält.

 

Meldepflicht

a) Sportler des Nationalen Testpools ( NTP) der NADA

Die NADA hat ihre Kontrolldichte für den Nationalen Testpool ( NTP) stark erhöht. Daraus resultiert für die NTP-Sportler, dass diese einer besonderen Meldepflicht unterliegen.
Diese Sportler müssen alle 3 Monate zum Ende des Quartals (also zum 30.09.2008, dann zum 31.12.2008 usw.) schriftlich (Vordruck in der Anlage) bei der NADA Ihren täglichen Aufenthaltsort lückenlos für die folgenden 3 Monate melden.
Die genaue Vorgehensweise entnehmt Ihr bitte dem Merkblatt, das verschickt wurde.
Eine fehlende 3-Monatsmeldung wird als verfehlter Test (Strike) gewertet und muss entsprechend bestraft werden ( Sanktionen).
Zusätzlich müssen die NTP-Sportler jede spätere Abweichung von diesem 3-Monatsplan ebenfalls an die NADA melden (schriftlich, per Fax oder über ADAMS), wenn die Abweichung länger als 24 Stunden dauert (Beispiel Trainingslager, Schaulauftournee, Krankenhausaufenthalt). Wenn die geplante Abwesenheit kürzer als 24 h dauert, besteht keine Meldepflicht, egal, wie weit man entfernt ist.
Außerdem sind jegliche Änderungen der Kontaktdaten, also E-Mail, Telefon, Adresse usw. ebenfalls sofort der NADA zu melden, ansonsten wird auch diese „Nichtmeldung“ als Strike gewertet.

b) Sportler des Allgemeinen Testpools ( ATP) der NADA

Die ATP-Sportler geben zu Beginn der Saison (zum 30.06.2008) einen Jahresplan über ihren vorwiegenden Trainings- und somit Aufenthaltsort ab.
Lediglich bei einer Abwesenheit vom Trainingsort, die länger als 72 Stunden dauern wird, ist eine Meldung an die NADA per ADAMS, per Fax oder über das Internet zu machen. Die Wertung eines Strikes gilt wie unter a) aufgeführt entsprechend.

c) Sportler des ISU-Testpools

Für die Sportler des ISU-Testpools gilt eine besondere, doppelte Regelung. Hier gilt die 1-h-Regelung bereits ab dem 01.07.2008.

 

Zusammenfassend lassen sich die Meldepflichten wie folgt darstellen:
 

ISU-Testpool
internationaler Testpool
Nationaler Testpool (NTP) Allgemeiner Testpool (ATP)
www.isu.org A-Kader-Athleten,
A-Nationalmannschaften,
Athleten des internationalen Testpools
und die Mitglieder des
Top-Teams für die jeweiligen Olympischen Spiele
Allgemeiner Testpool
I (generell B-Kader) und
II (C- und D/C- Kader)     
3-Monatsregelung 3-Monatsregelung Jahresmeldung
1-Std.-Regelung 24-Std.-Regelung 72-Std.-Regelung

Sanktionen identisch

 

Rahmentrainingsplan - Athlete Whereabouts Information

Um unangekündigte Dopingkontrollen durchführen zu können, ist sicherzustellen, dass alle Athleten, die sich im Doping-Kontroll-System befinden, für Trainingskontrollen erreichbar sind. Jeder Athlet ist somit verpflichtet, seine Daten für unangekündigte Kontrollen der NADA zur Verfügung zu stellen ( Meldepflicht).

Darüber hinaus ist jeder Athlet verpflichtet, regelmäßige Updates vorzunehmen, wenn sich seine Abwesenheiten vom Wohnort oder sich seine Adressdaten geändert haben. Diese 'Updates' setzen sich aus dem Wohnsitz, Zweitadresse oder Arbeitsplatz, Rahmentrainingsplan und Wettkampf- oder Urlaubsterminen zusammen.
Alle Dokumente findet Ihr im Bereich Downloads der NADA unter Formulare.

Für Athleten, die sich im nationalen Testpool ( NTP) befinden, stellt die Angabe der 'whereaboutinformation' eine hohe Verantwortung nach dem NADA Code dar. Verstöße gegen diese Pflichten können Dopingverstöße nach sich ziehen und können so sanktioniert werden.

 

Sanktionen

Folgende Sanktionen sind seitens der NADA in beiden Testpools für Strikes zwingend auszusprechen, wobei die Durchführung der Sanktionen den Verbänden (also der DEU) übertragen wird:

1 Strike öffentliche Verwarnung (durch Veröffentlichung auf der Homepage)
2 Strikes 3 Monate Sperre
3 Strikes 1 Jahr Sperre
4 Strikes 2 Jahre Sperre

Als Referenz wurde der Zeitraum von 18 Monaten festgelegt, d.h., wenn innerhalb von 18 Monaten 2 Strikes festgestellt werden, gibt es 3 Monate Sperre. Wenn nach 2 Strikes für 18 Monate keine weiteren Vorfälle geschehen, dann verfallen diese Strikes (die Uhr steht wieder bei null). Wenn jedoch nach 17 Monaten ein 3. Strike stattfindet, gibt es zwingend 1 Jahr Sperre (egal, wie lange der 1. Strike her war).

Bei Synchro-Teams gilt, dass die o.g. Sperren bei Strikes nicht für das ganze Team, sondern nur für den jeweiligen Sportler gelten.

 

Verantwortlichkeit

Grundsätzlich ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass gemäß allgemeiner Übereinstimmung zwischen den Verbänden, der NADA, dem DOSB und dem BMI die Verantwortlichkeit über die korrekte Meldung des Aufenthalts (der „Whereabouts“) alleinig dem Sportler obliegt, nicht dem Trainer, dem Verband oder sonstigen Personen.
Zwar erfolgt in Fällen, in denen die DEU die Sportler zu internationalen Wettkämpfen meldet (WM, EM, JWM, GP-Wettbewerbe), auch parallel eine Meldung der DEU an die NADA. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte der Sportler jedoch immer, auch in diesen Fällen, selbst seine "Whereabouts" für alle Tage des Jahres der NADA melden. Nur dann könnt Ihr als Sportler sicher sein, dass alle Meldungen auch wirklich bei der NADA ankommen.

Gleiches gilt übrigens auch für die Einnahme von Medikamenten: Der Sportler ist letztlich alleinig für seinen Körper und auch eine korrekte Meldung seines Aufenthaltsortes verantwortlich – Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Also: Informiert Euch, schaut regelmäßig in die Homepages der NADA und der WADA und scheut Euch nicht, die Verbandsärzte anzusprechen.

 

Weitere Informationen und Links

FAQ

Mit Fallbeispielen zum Thema Doping, die wir anhand von möglichen Fällen in Eurem Trainingsalltag erstellt haben, wollen wir versuchen, Euch einige Regeln und Verhaltensweisen an die Hand zu geben.

 

NADA - Nationale Anti-Doping-Agentur

www.nada-bonn.de

"Es ist Aufgabe und Anliegen der Nationalen Anti Doping Agentur ( NADA), durch Prävention und ein Doping-Kontrollsystem den fairen und sauberen Sport zu fördern und Athletinnen und Athleten, die nicht dopen, zu schützen."
Auf der  Homepage der NADA sind alle Informationen zum Thema "Anti-Doping" nachzulesen und
alle Vordrucke, Informationen, Neuigkeiten, Bestimmungen, Regelwerke.
Download als pdf-Dateien bzw. bei Abwesenheitsanzeigen oder ATUE-Formularen als Word-Dokumente.

NADA - Highfive

http://www.highfive.de

Die Jugendseite der NADA, bietet speziell aufbereitete Informationen eigens für jüngere Athleten.

Die Regelungen der NADA sind für den Bereich der Deutschen Eislauf-Union (DEU) bindend.

Ein Merkblatt hierzu hat jeder/e Bundeskadersportler/in erhalten.

NADA - Trainer-Plattform

http://www.nada.trainer-plattform.de/

"Basiswissen über die Anti-Doping-Regelwerke und das Dopingkontrollsystem, medizinische und rechtliche Grundlagen werden ebenso vermittelt wie Handlungswissen für den Umgang mit Athletinnen und Athleten und Anregungen zur Reflexion. Antworten auf häufig gestellte Fragen, Beispiele aus dem Trainingsalltag und praktische Tipps unterstützen die Trainerinnen und Trainer bei ihrer täglichen Arbeit und ihrem Engagement für einen fairen, dopingfreien Sport."

 

ISU international Skating Union

www.isu.org

Dort im Bereich Medical Info finden sich die Umsetzungen der Doping-Richtlinien der WADA (s.u.) und des IOC (Internationales Olympisches Komitee) für den Bereich der ISU. Die ISU hat sich per Satzung dem Doping-Regelwerk der WADA unterworfen.

Für die Sportler des ISU-Testpools gilt eine besondere, doppelte Regelung. Hier gilt die 1-h-Regelung bereits ab dem 01.07.2008. Die entsprechenden Sportler sind bereits gesondert informiert worden.
Zum Thema sauberer Sport - Anti Doping sind Informationen auf der ISU abrufbar.

"Whereabout"-Formulare und weitere medizinische Formulare finden Sie hier ISU-Formulare.

 

WADA - Welt-Anti-Doping-Agentur (World Anti-Doping Agency)

www.wada-ama.org

Dies ist der internationale Zusammenschluss aller nationalen Anti-Doping-Agenturen. Dort ebenfalls Informationen, Neuigkeiten, Bestimmungen, Regelwerke, Verbotslisten. Die Regelungen der WADA sind für den Bereich der ISU bindend.

(Anmerkung: Das Regelwerk der NADA ist eine möglichst originalgetreue Übersetzung des WADA-Codes und kann als solches für Routinefälle eingesetzt werden. In Zweifelsfällen oder bei möglichen Übersetzungsfehlern ist jedoch der WADA-Code ausschlaggebend!)

 

Instituts für Biochemie der Sporthochschule Köln

www.dopinginfo.de

mit vielen Beispielen möglicher „Fallstricke“, also von harmlos wirkenden Mittelchen,
die sich jedoch als Dopingmittelhaltig herausgestellt haben.

 

Medizinische Datenbank der NADA

www.nadamed.de

Seit Mai 2008 bestehende medizinische Datenbank der NADA mit Abfragemöglichkeit zu Wirkstoffen. Sehr empfehlenswert.

 

Verwarnungen

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