(München, aktualisiert Mai 2009). Angesichts der immer häufiger
auftretenden Fälle von Doping und Medikamentenmissbrauch im
internationalen Leistungssport (s. Presseberichte) werden inzwischen
immer häufiger
Dopingkontrollen durchgeführt -
nicht nur
bei den Wettbewerben und
Meisterschaften, sondern auch durch
unangemeldete Trainingskontrollen.
Damit die
Doping-Kontrolleure wissen, wo sie
eine/n Sportler/in antreffen, besteht eine
Meldepflicht für die Sportler. Diese
Meldepflicht (Abgabe der "Whereabouts") ist unbedingt einzuhalten,
da bereits eine fehlende Meldung als verfehlter Test (Strike)
gewertet und entsprechend bestraft wird (
Sanktionen).
Neben der Meldepflicht und dem korrekten Verhalten bei
Dopingkontrollen ergeben sich natürlich auch folgende Fragen:
Wie kann ich im Krankheits- oder Verletzungsfall ausschließen,
dass ich gegen die Doping-Regeln verstoße?
Was kann ich tun, wenn ich aus therapeutischen Gründen auf ein
Medikament angewiesen bin, das auf der Liste der verbotenen
Medikamente steht?
Gibt es sonstige Fallstricke, die ich kennen sollte?
Zu all diesen Fragen haben die Verbandsärzte die nachfolgenden
Informationen,
FAQ und weiterführende
Links zusammengestellt und stehen gerne, falls
nötig, mit Rat zur Verfügung.
Dopingkontrollen
Wettbewerbskontrollen (Competition Testing)
bei nationalen und internationalen Wettbewerben und Meisterschaften
Eine Woche vor dem Wettkampf, spätestens jedoch zu Beginn des
Wettkampfes ist dem mitreisenden Mannschaftsarzt, andernfalls dem
Teamleader ein ausgefülltes und aktuelles Formular
„Skater
Health Care Form“ (Download ISU-Formulare) auszuhändigen.
Es genügt nicht, dieses bei der Akkreditierung auszufüllen, da
dieses Exemplar beim Veranstalter verbleibt.
Dopingkontrollen werden bei nationalen und internationalen
Veranstaltungen von den einzelnen Eislauf-Fachverbänden bzw. der
ISU in
Zusammenarbeit mit den Veranstaltern durchgeführt. Die Auswahl der
Sportler/Innen stellt in nahezu allen Fällen einen Kompromiss
zwischen den Erfordernissen einer weit gestreuten und möglichst
viele (besser alle) Personen umfassenden Kontrolle, der zur
Verfügung stehenden Laborkapazität, dem möglichen Aufwand und den
finanziellen Mitteln dar. Die Auswahl erfolgt in den einzelnen
Verbänden durch unterschiedliche Gremien bzw. Personen. Bei
ISU-Meisterschaften wird die Auswahl durch den anwesenden Medical
Advisor der ISU getroffen.
Die Ausgewählten haben sich - abhängig von den Vorschriften des
Verbandes - innerhalb von 30 Minuten nach Wettbewerbsende in der
Kontrollstation zu melden. Zum Nachweis ihrer Identität haben sie
die ID-Card (Akkreditierungs-Karte), den Reisepass oder
Personalausweis vorzulegen. Zur Kontrolle kann der Sportler eine
Begleitperson - Mannschaftsoffiziellen, Trainer, Arzt u. ä -
mitbringen. Auch sind eventuell vorhandene ATZE- oder
TUE-Genehmigungen sowie weitere ärztliche Atteste mitzuführen.
Um Manipulationen zu vermeiden, werden die Ausgewählten vom
Wettkampfende bis zum Eintreffen in der Kontrollstation von einem
Beauftragten der Dopingkommission (dem Doping-Marshall) begleitet
und überwacht.
Trainingskontrollen (Out-of-Competition Testing)
Die Durchführung von Trainingskontrollen oder alle anderen
Dopingkontrollen in Deutschland, die nicht innerhalb eines
Wettkampfes stattfinden, werden in der Regel von der
NADA, der Nationalen
Anti-Doping Agentur, veranlasst und durch die Fa. PWC durchgeführt.
Trainingskontrollen bedeuten, dass alle Athleten zu jeder Zeit und
an jedem Ort getestet werden können. Die Organisation der
Dopingkontrollen außerhalb des Wettkampfes in Deutschland wird von
der NADA in enger Zusammenarbeit mit einer sportunabhängigen
externen Institution wahrgenommen. Die NADA wählt hierbei die zu
kontrollierenden Athleten aus; die Benachrichtigung der Athleten,
die Probennahme und der Probenversand erfolgen durch den
Auftragnehmer (FA. PWC).
Testpool (Out-of-Competition
testing)
a) Der Nationale Testpool (NTP) der NADA
Dazu gehören: A-Kader-Athleten, A-Nationalmannschaften,
Athleten des internationalen Testpools und
die Mitglieder des Top-Teams für die jeweiligen Olympischen Spiele
b) Der Allgemeine Testpool (ATP) der NADA
Dazu gehören: Allgemeiner Testpool I: generell der B-Kader
II: C- und D/C- Kader
c) Der Internationale Testpool der ISU
Dazu gehören:
ISU Registered Testing Pool Figure Skating 2008-2009
Kontrollhäufigkeit
Die NADA organisiert seit 1992 jährlich etwa 4000 sogenannte
Out-of-Competition-Tests
(Trainingskontrollen). Zusätzliche Kontrollen sind bei
Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel möglich.
Die NADA legt bis zum Beginn eines jeden Jahres die Anzahl der
auf jeden Verband entfallenden Kontrollen fest. Dabei werden in
erster Linie Kadergröße der Verbände und Kaderzugehörigkeit der
Sportler/innen berücksichtigt. Zudem wird auch der unterschiedlichen
Gefährdung der Sportarten Rechnung getragen. In Abhängigkeit vom
Wettkampfkalender werden die trainingsintensiven und
dopinggefährdeten Phasen schwerpunktmäßig berücksichtigt.
Kontrollrahmen
Die NADA beschränkt ihre Aktivitäten auf Dopingkontrollen
außerhalb des Wettkampfes (Out-of-Competition). Kontrolliert
werden die Sportler/innen des internationalen (
ISU-Testpool), des nationalen (
NTP) und des allgemeinen (ATP) Testpools.
Die Kontrollen bei Wettkämpfen werden vom jeweiligen
Fachverband in Zusammenarbeit mit dem Veranstalter organisiert. Der
Kreis der zu kontrollierenden Aktiven umfasst grundsätzlich alle
potentiellen Teilnehmer an nationalen und internationalen
Meisterschaften. Dazu zählen neben den angehörigen A-,B-,C-,
DC-Kader auch ehemalige Kaderangehörige mit Reaktivierungschance,
die Mitglieder der ST-Kader und mögliche Teilnehmer an
Meisterschaften ohne Kaderzugehörigkeit.
Auswahlverfahren
Grundsätzlich ist zwischen der Zufallsauswahl und der gezielten
Auswahl zu unterscheiden.
Bei der Zufallsauswahl wird in enger zeitlicher Folge die von der
NADA
festgelegte Anzahl von Sportlerinnen und Sportlern durch den
Computer nach dem Zufallsprinzip ausgelost. Einziges Steuerkriterium
ist dabei die Kaderzugehörigkeit, so dass die Spitzenathleten (A-,
B-Kader) der einzelnen Sportarten überproportional berücksichtigt
werden können. Für die Zufallsauswahl spricht, dass jeder Aktive die
gleiche Chance (das gleiche Risiko) hat, ausgewählt zu werden. Eine
willkürliche Einflussnahme der Auswählenden ist dabei
ausgeschlossen.
Zusätzliche Kontrollmöglichkeiten ergeben sich durch gezielte
Auswahl, z. B. bei zentralen Trainingsmaßnahmen, bei denen alle
anwesenden Athleten und Athletinnen unabhängig von der
Kaderzugehörigkeit kontrolliert werden können. Weitere Kriterien für
die gezielte Auswahl sind individuelle Anhaltspunkte, z. B.
signifikante Werte bei der Ermittlung des Steroid-Profils oder ein
Testosteron/Epitestosteronquotient von über 4, die für sich allein
unter Umständen nicht für Sanktionen ausreichen, aber Anlass zu
gezielten Nachkontrollen sein können.
Angekündigte und nicht angekündigte Kontrollen
Die Dopingkontrolle kann mit oder ohne Voranmeldung erfolgen.
Angemeldete Kontrollen bedingen eine Zeitdifferenz zwischen der
Terminvereinbarung und der Durchführung der Kontrolle.
Die Kontrolle sollte möglichst unangekündigt stattfinden,
spätestens aber sechs Stunden nach der Ankündigung erfolgen.
Keinesfalls sollte die Kontrolle am Vortag angekündigt werden. Am
effektivsten ist die Kontrolle dann, wenn sie ohne Vorankündigung
erfolgt.
Daraus folgt die Notwendigkeit absoluter Vertraulichkeit in der Zeit
zwischen Auswahl des Aktiven zur Kontrolle und Terminvereinbarung
(bei angemeldeten Kontrollen) bzw. zwischen Auswahl und Kontrolle
(bei unangemeldeten Kontrollen). Unangemeldete Kontrollen bieten
sich auch bei zentralen Trainingsmaßnahmen der Verbände im In- und
Ausland an. Hierbei können alle anwesenden Aktiven weitgehend ohne
Vorankündigung kontrolliert werden.
Die Verbände und die Sportler/innen sind aufgefordert, sich
aktiv in die Doping-Bekämpfung einzubinden, indem sie durch
entsprechende Informationen über Trainingszeiten und -orte in ihrem
eigenen Interesse Kontrollen ohne jede Vorankündigung ermöglichen.
Durchführung
der Dopingkontrolle
Bei zentralen Trainingsmaßnahmen der Verbände können Kontrollen
abends bis 24.00 Uhr und morgens ab 06.00 Uhr durchgeführt werden.
Dopingkontrollen, die in der Trainingsstätte oder der Wohnung
durchgeführt werden, sollten abends bis 23.00 Uhr beendet sein und
morgens nicht vor 07.00 Uhr beginnen.
Die Kontrolle muss an einem Ort stattfinden, an dem die notwendige
Diskretion und die Korrektheit der Abnahme gewährleistet ist.
Kontrollpersonal
Für 4.000 flächendeckende Kontrollen (
Out-of-Competition) p. a. ist ein
Dienstleistungsunternehmen mit zur Zeit etwa 40 Kontrolleuren an
verschiedenen Standorten tätig.
Zur Wahrung der Rechte der Probanden gehört die Verpflichtung zur
Vertraulichkeit.
Bei Kontrollen im außereuropäischen Ausland soll auf
Kontrollpersonal der dortigen Organisationen zurückgegriffen werden.
Dieser Teil des Systems befindet sich im Aufbau. Es setzt ähnliche
Kontrollsysteme, vergleichbare Kontrollzuverlässigkeit und
wechselseitige Inanspruchnahme voraus.
Kontrolllabors
Die Analyse der genommenen Proben werden im Institut für
Biochemie der
Deutschen
Sporthochschule Köln und im
Institut für
Dopinganalytik und Sportbiochemie Dresden vorgenommen. Die NADA
erhält im Anschluss an die Analyse der Proben einen Analysebericht,
welcher das Ergebnis der Dopingkontrolle enthält.
Meldepflicht
a) Sportler des Nationalen Testpools ( NTP) der NADA
Die NADA hat ihre Kontrolldichte für den Nationalen Testpool (
NTP) stark erhöht. Daraus resultiert für die NTP-Sportler, dass
diese einer besonderen Meldepflicht unterliegen.
Diese Sportler müssen alle 3 Monate zum Ende des Quartals (also zum
30.09.2008, dann zum 31.12.2008 usw.) schriftlich (Vordruck in der
Anlage) bei der NADA Ihren
täglichen Aufenthaltsort
lückenlos für die folgenden 3 Monate melden.
Die genaue Vorgehensweise entnehmt Ihr bitte dem Merkblatt, das
verschickt wurde.
Eine fehlende 3-Monatsmeldung wird als verfehlter Test (Strike) gewertet und muss entsprechend bestraft werden (
Sanktionen).
Zusätzlich müssen die NTP-Sportler jede spätere Abweichung von
diesem 3-Monatsplan ebenfalls an die NADA melden (schriftlich, per
Fax oder über ADAMS), wenn die Abweichung länger als 24 Stunden
dauert (Beispiel Trainingslager, Schaulauftournee,
Krankenhausaufenthalt). Wenn die geplante Abwesenheit kürzer als 24
h dauert, besteht keine Meldepflicht, egal, wie weit man entfernt
ist.
Außerdem sind jegliche Änderungen der Kontaktdaten, also E-Mail,
Telefon, Adresse usw. ebenfalls sofort der NADA zu melden, ansonsten
wird auch diese „Nichtmeldung“ als Strike gewertet.
b) Sportler des Allgemeinen Testpools ( ATP) der NADA
Die ATP-Sportler geben zu Beginn der Saison (zum 30.06.2008)
einen Jahresplan über ihren vorwiegenden Trainings- und somit
Aufenthaltsort ab.
Lediglich bei einer Abwesenheit vom Trainingsort, die länger als 72
Stunden dauern wird, ist eine Meldung an die NADA per ADAMS, per Fax
oder über das Internet zu machen. Die Wertung eines Strikes
gilt wie unter a) aufgeführt entsprechend.
c) Sportler des ISU-Testpools
Für die Sportler des ISU-Testpools gilt eine besondere, doppelte
Regelung. Hier gilt die 1-h-Regelung bereits ab dem 01.07.2008.
Zusammenfassend lassen sich die Meldepflichten wie folgt
darstellen:
ISU-Testpool
internationaler Testpool |
Nationaler Testpool (NTP) |
Allgemeiner Testpool (ATP) |
|
www.isu.org |
A-Kader-Athleten,
A-Nationalmannschaften,
Athleten des internationalen Testpools
und die Mitglieder des
Top-Teams für die jeweiligen Olympischen Spiele |
Allgemeiner Testpool
I (generell B-Kader) und
II (C- und D/C- Kader) |
|
3-Monatsregelung |
3-Monatsregelung |
Jahresmeldung |
|
1-Std.-Regelung |
24-Std.-Regelung |
72-Std.-Regelung |
|
Sanktionen identisch |
Rahmentrainingsplan - Athlete Whereabouts Information
Um unangekündigte Dopingkontrollen durchführen zu können, ist
sicherzustellen, dass alle Athleten, die sich im
Doping-Kontroll-System befinden, für Trainingskontrollen erreichbar
sind. Jeder Athlet ist somit verpflichtet, seine Daten für
unangekündigte Kontrollen der NADA zur Verfügung zu stellen (
Meldepflicht).
Darüber hinaus ist jeder Athlet verpflichtet, regelmäßige Updates
vorzunehmen, wenn sich seine Abwesenheiten vom Wohnort oder sich
seine Adressdaten geändert haben. Diese 'Updates' setzen sich aus
dem Wohnsitz, Zweitadresse oder Arbeitsplatz, Rahmentrainingsplan
und Wettkampf- oder Urlaubsterminen zusammen.
Alle Dokumente findet Ihr im Bereich Downloads der NADA unter
Formulare.
Für Athleten, die sich im nationalen Testpool ( NTP) befinden,
stellt die Angabe der 'whereaboutinformation' eine hohe
Verantwortung nach dem NADA Code dar. Verstöße gegen diese Pflichten
können Dopingverstöße nach sich ziehen und können so sanktioniert
werden.
Sanktionen
Folgende Sanktionen sind seitens der NADA in beiden Testpools für
Strikes zwingend auszusprechen, wobei die Durchführung der
Sanktionen den Verbänden (also der DEU) übertragen wird:
| 1 Strike |
öffentliche Verwarnung (durch Veröffentlichung auf der Homepage)
|
| 2 Strikes |
3 Monate Sperre |
| 3 Strikes |
1 Jahr Sperre |
| 4 Strikes |
2 Jahre Sperre |
Als Referenz wurde der Zeitraum von 18 Monaten festgelegt, d.h.,
wenn innerhalb von 18 Monaten 2 Strikes festgestellt werden,
gibt es 3 Monate Sperre. Wenn nach 2 Strikes für 18 Monate
keine weiteren Vorfälle geschehen, dann verfallen diese Strikes
(die Uhr steht wieder bei null). Wenn jedoch nach 17 Monaten ein 3.
Strike stattfindet, gibt es zwingend 1 Jahr Sperre (egal, wie
lange der 1. Strike her war).
Bei Synchro-Teams gilt, dass die o.g. Sperren bei Strikes
nicht für das ganze Team, sondern nur für den jeweiligen Sportler
gelten.
Verantwortlichkeit
Grundsätzlich ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass gemäß
allgemeiner Übereinstimmung zwischen den Verbänden, der
NADA, dem
DOSB und dem
BMI die
Verantwortlichkeit über die korrekte Meldung des Aufenthalts (der „Whereabouts“)
alleinig dem Sportler obliegt, nicht dem Trainer, dem Verband oder
sonstigen Personen.
Zwar erfolgt in Fällen, in denen die DEU die Sportler zu
internationalen Wettkämpfen meldet (WM, EM, JWM, GP-Wettbewerbe),
auch parallel eine Meldung der DEU an die NADA. Um auf der sicheren
Seite zu sein, sollte der Sportler jedoch immer, auch in diesen
Fällen, selbst seine "Whereabouts" für alle Tage des Jahres der NADA
melden. Nur dann könnt Ihr als Sportler sicher sein, dass alle
Meldungen auch wirklich bei der NADA ankommen.
Gleiches gilt übrigens auch für die Einnahme von Medikamenten:
Der Sportler ist letztlich alleinig für seinen Körper und auch eine
korrekte Meldung seines Aufenthaltsortes verantwortlich –
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Also: Informiert Euch, schaut regelmäßig in die Homepages der NADA
und der WADA und scheut Euch nicht, die Verbandsärzte anzusprechen.
Weitere Informationen
und Links
FAQ
Mit
Fallbeispielen zum Thema Doping,
die wir anhand von möglichen Fällen in Eurem Trainingsalltag
erstellt haben, wollen wir versuchen, Euch einige Regeln und
Verhaltensweisen an die Hand zu geben.
NADA - Nationale Anti-Doping-Agentur
www.nada-bonn.de
"Es ist Aufgabe und Anliegen der Nationalen Anti Doping Agentur (
NADA), durch
Prävention und ein Doping-Kontrollsystem den fairen und sauberen
Sport zu fördern und Athletinnen und Athleten, die nicht dopen, zu
schützen."
Auf der Homepage der
NADA sind alle
Informationen zum Thema "Anti-Doping" nachzulesen und
alle Vordrucke, Informationen, Neuigkeiten, Bestimmungen,
Regelwerke.
Download als pdf-Dateien bzw. bei Abwesenheitsanzeigen oder
ATUE-Formularen als Word-Dokumente.
NADA - Highfive
http://www.highfive.de
Die Jugendseite der
NADA, bietet
speziell aufbereitete Informationen eigens für jüngere Athleten.
Die Regelungen der
NADA sind für
den Bereich der Deutschen Eislauf-Union (DEU) bindend.
Ein Merkblatt hierzu hat jeder/e Bundeskadersportler/in
erhalten.
NADA - Trainer-Plattform
http://www.nada.trainer-plattform.de/
"Basiswissen über die Anti-Doping-Regelwerke und das
Dopingkontrollsystem, medizinische und rechtliche Grundlagen werden
ebenso vermittelt wie Handlungswissen für den Umgang mit Athletinnen
und Athleten und Anregungen zur Reflexion. Antworten auf häufig
gestellte Fragen, Beispiele aus dem Trainingsalltag und praktische
Tipps unterstützen die Trainerinnen und Trainer bei ihrer täglichen
Arbeit und ihrem Engagement für einen fairen, dopingfreien Sport."
ISU international Skating Union
www.isu.org
Dort im Bereich Medical Info finden sich die Umsetzungen der
Doping-Richtlinien der
WADA (s.u.)
und des
IOC (Internationales Olympisches Komitee) für den Bereich der ISU.
Die ISU hat sich per Satzung dem Doping-Regelwerk der WADA
unterworfen.
Für die Sportler des ISU-Testpools gilt eine besondere, doppelte
Regelung. Hier gilt die 1-h-Regelung bereits ab dem 01.07.2008. Die
entsprechenden Sportler sind bereits gesondert informiert worden.
Zum Thema
sauberer Sport - Anti Doping sind Informationen auf der
ISU abrufbar.
"Whereabout"-Formulare und weitere medizinische Formulare finden
Sie hier
ISU-Formulare.
WADA - Welt-Anti-Doping-Agentur (World
Anti-Doping Agency)
www.wada-ama.org
Dies ist der internationale Zusammenschluss aller nationalen
Anti-Doping-Agenturen. Dort ebenfalls Informationen, Neuigkeiten,
Bestimmungen, Regelwerke, Verbotslisten. Die Regelungen der
WADA sind für den Bereich der ISU bindend.
(Anmerkung: Das Regelwerk der NADA ist eine möglichst
originalgetreue Übersetzung des WADA-Codes und kann als solches für
Routinefälle eingesetzt werden. In Zweifelsfällen oder bei möglichen
Übersetzungsfehlern ist jedoch der WADA-Code ausschlaggebend!)
Instituts für Biochemie der
Sporthochschule Köln
www.dopinginfo.de
mit vielen Beispielen möglicher „Fallstricke“, also von harmlos
wirkenden Mittelchen,
die sich jedoch als Dopingmittelhaltig herausgestellt haben.
Medizinische Datenbank der NADA
www.nadamed.de
Seit Mai 2008 bestehende medizinische Datenbank der NADA mit
Abfragemöglichkeit zu Wirkstoffen. Sehr empfehlenswert.
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