Für Personen
Jede/r Läufer/in, die/ der an Klassenlaufen, Wettbewerben oder Meisterschaften der DEU, eines LEV oder Vereins teilnimmt, benötigt einen gültigen Sportpass der DEU. Der Sportpass ist der allein verbindliche Nachweis von Vereinszugehörigkeit und Startberechtigung einer Läuferin/ eines Läufers. Er enthält alle erforderlichen persönlichen und sportlichen Daten des Passinhabers. Die Ausstellung und Aktualisierung erfolgt durch die DEU nach Antragstellung mit den entsprechenden Formularen, die hier bereitgestellt werden. Für die Richtigkeit der Angaben im Sportpass sind der Verein der Läuferin/ des Läufers und der zuständige LEV verantwortlich. Der Sportpass ist Eigentum der DEU.
Formulare auf Ausstellung oder Aktualisierung sind immer vom Verein der Läuferin/ des Läufers über den zuständigen LEV bei der Geschäftsstelle der DEU einzureichen. Alle Formulare müssen am Computer ausgefüllt werden, um Verarbeitungsfehler zu vermeiden.
Antrag auf Erteilung einer Startberechtigung:
Sportpassanforderung (PDF)
Antrag auf Änderung der Startberechtigung:
Sportpassumschreibung (PDF)
Hinweis zur Umschreibung: Falls eine Freigabe des bisherigen Vereins vorliegt, bitte als Anlage beifügen oder durch Unterschrift des bisherigen Vereins auf dem Antragsformular bestätigen lassen. Falls keine Freigabe vorliegt, folgt die Umschreibung zum 01. Mai eines Jahres, vorausgesetzt dem abgebenden Verein wurde eine schriftliche Mitteilung zum Wechsel bis zum 30. April gemäß Artikel 11 Ziffer 1 OAB gemacht. Eine Abschrift dieser Mitteilung ist dem Antrag beizufügen. Sollte ein Verein nicht mehr bestehen, kann der für diesen Verein zuständige LEV die Freigabe ersatzweise erklären.
Staatsangehörigkeit und Teilnahme für ein anderes Land
Anlage zum Sportpassantrag:
Zusatzblatt (PDF)
- keine deutsche Staatsangehörigkeit oder mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen und/oder
- bereits für ein anderes Land (Mitglied der ISU) an Wettbewerben teilgenommen haben.
Anmerkung: Die DEU ist gehalten zu prüfen, ob sie das Startrecht erteilen darf, ohne gegen das Startrecht eines anderen Landes und damit gegen die Regeln des Weltverbandes (ISU) zu verstoßen. Es gilt Rule 109 der ISU General Regulations in der jeweils gültigen Fassung.